Videoüberwachung

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig setzen die Polizeiinspektionen Braunschweig, Wolfsburg/Helmstedt und Goslar Videokameras zur Überwachung des öffentlichen Bereichs ein.

Von den insgesamt 23 Kamerastandorten befinden sich vier im Bereich der Innenstadt Braunschweigs und sechs im Bereich des sog. „Nordkopf", drei in der Straße Kaufhof in der Stadt Wolfsburg und zehn im Bereich des Bahnhofvorplatzes von Goslar.

Der Betrieb sämtlicher mit Schwenk- und Zoomfunktionen ausgestatteten Kameras erfolgt durch die örtlichen Dienststellen unter den Voraussetzungen des § 1, 32 (3) Satz 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG).

Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen aus § 32 (3) Satz 3 NPOG auch die Aufzeichnung des gemäß Satz 1 übertragenen Videomaterials möglich.

Als Aufzeichnungsverfahren dient in diesen Fällen eine fünftägige Ringaufzeichnung mit automatischer anschließender Löschung.

Eine Überprüfung der Standortvoraussetzungen sowie der Aufzeichnungsaktivierung erfolgt in wiederkehrenden Abständen unter Berücksichtigung der Kriminalitätsentwicklung und der rechtlichen Bestimmungen.

Anlassbezogene Auf- oder Abschaltungen von Kamerafunktionen sind möglich.


Datenschutz zur Videoüberwachung


Videoüberwachung im Stadtgebiet Braunschweig

Videoüberwachung im Stadtgebiet Wolfsburg

Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz Goslar

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