ausfuellbares Formular zur Beglaubigung von Urkunden fuer Auslandszwecke
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Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland
Beglaubigungen werden ausschließlich schriftlich auf dem Postweg beantragt und bearbeitet.
Wofür benötigt man eine Apostille bzw. Legalisation?
Deutsche Urkunden werden im Ausland oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Art der Beglaubigung erfolgt entweder als "Apostille" oder als "Legalisation". In beiden Fällen wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Bei einer „Apostille“ wird die deutsche Urkunde ohne weitere Prüfung im Ausland anerkannt.
Bei einer „Legalisation“ muss die Urkunde zunächst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.
Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961
Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen" beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer „Apostille“ versehen ist.
Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine „Legalisation“ erforderlich.
Für die nachfolgend aufgeführten Länder ist nach der Vorbeglaubigung von der zuständigen deutschen Behörde eine weitere Beglaubigung (Endbeglaubigung) durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel erforderlich. Erst danach erfolgt die endgültige Legalisation durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.
- Afghanistan
- Bangladesch
- Burkina Faso
- Irak
- Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
- Jordanien
- Kambodscha
- Katar
- Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
- Mali
- Mauretanien
- Myanmar
- Nepal
- Ruanda
- Senegal
- Somalia
- Sudan
- Syrien
- Taiwan (Taipeh-Handelsbüro, nur für Urkunden aus dem Justizbereich)
- Togo
- Vereinigte Arabische Emirate (außer für Handelsurkunden)
Zuständigkeit
Die Polizeidirektion Braunschweig beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Für diese kreisfreien Städte und Landkreise ist sie zuständig:
Braunschweig, Goslar, Gifhorn, Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wolfsburg, Wolfenbüttel
Folgende Urkunden können beglaubigt werden:
- Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
- Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
- Hochschulabschlüsse, die jedoch vorher durch Immatrikulationsamt der jeweiligen Hochschule für das Ausland vorbeglaubigt werden müssen
- WHO-Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig
- Export-Zertifikate des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz in Braunschweig
- Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
- Schulzeugnisse, die jedoch vorher durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, Kurt-Schumacher Straße 21, 38102 Braunschweig vorbeglaubigt werden müssen
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für:
Gymnasial- sowie IGS-Zeugnisse:
Frau Gaulke: Tel.: 0531/484-3039
Herr Groß: Tel.: 0531/484-3712
Frau Wanzke: Tel.: 0531/484-3511
Grundschulzeugnisse:
Frau Lehr: Tel.: 0531/484-3251
Vertretung Frau Mette: Tel.: 0531/484-3230
Sek-I (ohne Gym und IGS) und FöS-Zeugnisse:
Frau Lehr: Tel.: 0531/484-3251
Vertretung Frau Mette: Tel.: 0531/484-3230
Berufsschulzeugnisse:
Frau Hensel: Tel.: 0531/484-3606 oder -3552
Von der Polizeidirektion Braunschweig können folgende Urkunden nicht beglaubigt werden:
- Urkunden, die nicht im Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:- die örtlich zuständige Polizeidirektion in Niedersachen
- die örtlich zuständige Behörde des betreffenden Bundeslandes
- Urkunden von Bundesbehörden (z. B. Führungszeugnisse):
In diesem Fall ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat ApostiIIen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1–2, 14776 Brandenburg an der Havel zuständig.
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de
Hotline: 030/184730-16500
- Gerichtsurteile (z. B. Scheidungsurteile), privatrechtliche Unterlagen (z. B. Vollmachten, Arbeitsverträge) und deren Übersetzungen.
In diesem Fall ist das jeweilige Amts- oder Landgericht zuständig. Privatrechtliche Unterlagen sind vorher von einem Notar beglaubigen zu lassen.
Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen des Auswärtigen finden Sie hier.
In der Polizeidirektion Braunschweig stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen Frau Fendrich, Frau Stern und Frau Lietzau unter der Telefonnummer 0531/476-1734 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ausschließlich schriftlich auf dem Postweg erfolgt.
Wir empfehlen Ihnen das „Formular zum Ausfüllen zur Beglaubigung von Urkunden“, dass Sie am Anfang dieser Webseite rechts oben finden (auf mobilem Endgerät rechts unten). Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift:
Polizeidirektion Braunschweig
Apostillen
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig
Notwendige Angaben im Antrag sind:
- Ihre Anschrift für die Rücksendung
- das Land, für welches die Beglaubigung erfolgen soll
- Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung der Gebührenrechnung*)
- Ihre Telefonnummer (zur Klärung eventueller Rückfragen)
* Die Gebühren in Höhe von 15 EUR pro Urkunde zzgl. der Auslagen für die Zustellung werden Ihnen im Voraus in Rechnung gestellt und sind vor einer weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens zu überweisen. Die Bankverbindung liegt der Gebührenrechnung bei. Nachdem die Gebührenrechnung beglichen, und der Betrag dem Bankkonto der Polizeidirektion Braunschweig gutgeschrieben wurde, erfolgt die Bearbeitungsphase Ihres Antrages.
Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Tel.: 0531/476-1734
Polizeidirektion Braunschweig - Apostillen -
Für Rückfragen tagsüber erreichbar unter:
Telefon: 0531 476-1734
E-Mail: apostillen@pd-bs.polizei.niedersachsen.de