Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland

Aufgrund der bestehenden Corona-Situation können ab sofort bis auf Weiteres Apostillen und Auslandsvorbeglaubigungen nur auf dem Postweg beantragt werden. Sobald der Besucherverkehr wieder möglich ist, werden Sie auf dieser Seite darüber informiert werden.

Wir danken für ihr Verständnis!


Wofür benötigt man eine Apostille bzw. Legalisation?

Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als "Apostille" oder "Legalisation".
Dabei wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.

Beglaubigungsformen

Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.

Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

Für die nachfolgend aufgeführten Länder ist nach der Vorbeglaubigung von der zuständigen deutschen Behörde eine weitere Beglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel erforderlich. Erst danach erfolgt die endgültige Legalisation durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

  • Bahrain
  • Bangladesch
  • China
  • Irak
  • Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
  • Mali
  • Myanmar
  • Nepal
  • Ruanda
  • Saudi-Arabien
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Togo


Zuständigkeit

Die Polizeidirektion Braunschweig, Friedrich-Voigtländer-Str. 41, 38104 Braunschweig beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Dazu gehören:

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
  • Hochschulabschlüsse, die jedoch vorher durch Immatrikulationsamt der jeweiligen Hochschule für das Ausland vorbeglaubigt werden müssen
  • WHO-Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig
  • Export-Zertifikate des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz in Braunschweig
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
  • Schulzeugnisse, die jedoch vorher durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, Kurt-Schumacher Straße 21, 38102 Braunschweig vorbeglaubigt werden müssen

Zuständig sind für:

Gymnasial- sowie IGS-Zeugnisse:
Frau Gaulke: Tel.: 0531 484-3039
Herr Groß: Tel.: 0531 484-3712
Frau Wanzke: Tel.: 0531 484-3511

Grundschulzeugnisse:
Frau Lehr: Tel.: 0531/484-3251
Vertretung Frau Mette: Tel.: 0531/484-3230

Sek-I (ohne Gym und IGS) und FöS-Zeugnisse:
Frau Lehr: Tel.: 0531/484-3251
Vertretung Frau Mette: Tel.: 0531/484-3230

Berufsschulzeugnisse:
Frau Hensel: Tel.: 0531/484-3606 oder -3552


Wir sind für die folgenden kreisfreien Städte und Landkreise zuständig:

Braunschweig, Goslar, Gifhorn, Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wolfsburg, Wolfenbüttel

Von der Polizeidirektion Braunschweig nicht beglaubigt werden können:

  • Urkunden, die nicht im Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden

Bitte wenden Sie sich an:

  • Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse):

Zuständig ist hierfür das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat ApostiIIen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1 – 2, 14776 Brandenburg an der Havel

E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

Hotline: 030-184730 16500

  • Gerichtsurteile (z.B. Scheidungsurteile), privatrechtliche Unterlagen (z.B. Vollmachten, Arbeitsverträge) und deren Übersetzungen:

Hierfür ist das jeweilige Amts- oder Landgericht zuständig. Privatrechtliche Unterlagen sind vorher von einem Notar beglaubigen zu lassen.

Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen des Auswärtigen finden Sie hier.


Bei der Polizeidirektion Braunschweig stehen Ihnen Frau Fendrich, Frau Stern und Herr Alischer als Ansprechpartner/innen unter der Telefonnummer 0531-476 1734 zur Verfügung.


Denken Sie bitte daran, dass die Bearbeitung zurzeit nur schriftlich möglich ist.

Schriftliches Verfahren:

Nutzen Sie das auf dieser Seite hinterlegte PDF-Formular (am PC oben rechts, auf dem Mobilfunkgerät unten) und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Anschrift:

Polizeidirektion Braunschweig
Apostillen
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig


Notwendige Angaben im Antrag sind:

  • Ihre Anschrift für die Rücksendung
  • das Land, für welches die Beglaubigung erfolgen soll
  • Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung der Gebührenrechnung*)
  • Ihre Telefonnummer (zur Klärung eventueller Rückfragen)

*Die Gebühren in Höhe von 15 EUR pro Urkunde zzgl. der Auslagen für die Zustellung werden Ihnen im Voraus in Rechnung gestellt und sind vor der Bearbeitung zu überweisen. Die Bankverbindung wird Ihnen mitgeteilt. Nachdem die Gebühren dem Konto der Polizeidirektion Braunschweig gutgeschrieben wurden, gehen Ihre Unterlagen in die Bearbeitung.

Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.


Formular zum Ausfüllen zur Beglaubigung von Urkunden

  ausfuellbares Formular zur Beglaubigung von Urkunden fuer Auslandszwecke
(PDF)

Polizeidirektion Braunschweig - Apostillen -

Für Rückfragen tagsüber erreichbar unter:
Telefon: 0531 476-1734
E-Mail: apostillen@pd-bs.polizei.niedersachsen.de

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