Datenschutzerklärung Sachbearbeitung Apostillen

Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Hier: Sachbearbeitung von Apostillen zur Verwendung im Ausland

Die DSGVO sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Polizeidirektion Braunschweig
Der Polizeipräsident
Michael Pientka
Friedrich-Voigtländer-Str. 41
38104 Braunschweig

Tel. 0531/476-0 (Vermittlung)

E-Mail

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Polizeidirektion Braunschweig
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Voigtländer-Str. 41
38104 Braunschweig

Tel. 0531/476-1062

E-Mail

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck: Dokumentation und Bearbeitung von Vorgängen zur Ausstellung von Apostillen

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Behörde verbundenen Datenverarbeitungsvorgängen sind Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe

☒ a☐ b☒ c☐ d☒ e☐ f DSGVO

in Verbindung mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften:

§ 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz, Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961, insbesondere Artikel 7, Nds. Aktenordnung

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Es werden nur diejenigen Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, die im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich sind:

Personalien, wie Vorname, Nachname, Adressdaten, Kontaktdaten auf freiwilliger Basis, Datum, Geschäftsnummer und Art der Beglaubigung, Gebührenhöhe, Name des Unterzeichners der öffentlichen Urkunde und die Eigenschaft, in der er gehandelt hat oder bei Urkunden ohne Unterschrift die Behörde, die das Siegel oder den Stempel beigefügt hat; Rechnungsdurchschrift.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Grundsätzlich löschen wir die Daten, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Das wird einzelfallbezogen entschieden bzw. je nach Verfahren festgelegt und kann auch nur Speicherdauern von wenigen Stunden beinhalten. Wir löschen Ihre auf einer Einwilligung basierenden Daten unverzüglich nach Widerruf.

Die Speicherung der Daten richtet sich nach der Ziff. 9 der Niedersächsischen Aktenordnung i.V.m. Art. 7 des o.a. Haager Übereinkommens und beträgt 5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Beglaubigung erfolgte.

Die Frist zur Speicherung der Rechnungsdurchschriften beträgt 6 Jahre gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Niedersachen (LHO) in der Fassung vom 30.04.2001, zuletzt geändert am 16.12.2013 ab Bezahlung.Die Frist beginnt mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem die Zahlung vollständig geleistet wurde und der Vorgang aus gebührenrechtlicher Sicht abgeschlossen ist.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an andere Stellen (z.B. an andere öffentliche Stellen) übermittelt, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage dies zulässt bzw. eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Gem. Art. 7 (2) des o.a. Haager Übereinkommens hat die Behörde, welche die Apostille ausgestellt hat, auf Antrag eines Beteiligten festzustellen, ob die Angaben, die in der Apostille enthalten sind, mit denen des Registers oder des Verzeichnisses übereinstimmen. In solchen Fällen findet eine Datenübermittlung statt.

Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, dem IT.Niedersachsen.

Eine Übermittlung der Daten an Drittländer außerhalb der EU bzw. EWR findet nicht statt.

Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten

☐ Eine Datenerhebung bei Dritten findet nicht statt.

☐ Eine Datenerhebung hat bei diesen Quellen stattgefunden:

☒ Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung ist es einzelfallbezogen nicht auszuschließen, dass Daten bei Dritten, insbesondere anderen Verwaltungsbehörden (z.B. Einwohnermeldeämter), erhoben werden müssen.

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person

Soweit Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie diesbezüglich im Grundsatz das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4500

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Stand: März 2019

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