Datenschutzerklärung Polizeigebühren und/oder Auslagen

Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Hier: Polizeigebühren und/oder Auslagen

Die DSGVO sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Polizeidirektion Braunschweig
Der Polizeipräsident
Michael Pientka
Friedrich-Voigtländer-Str. 41
38104 Braunschweig

Tel. 0531/476-0 (Vermittlung)

E-Mail

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Polizeidirektion Braunschweig
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Voigtländer-Str. 41
38104 Braunschweig

Tel. 0531/476-1062

E-Mail

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck: Heranziehung von Gebühren und/oder Auslagen

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Behörde verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe

☐ a☐ b☐c☐ d☒ e☐ f DSGVO

in Verbindung mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften:

§§ 1, 3, 5 Abs. 1, 13 und 14 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes vom 25.04.2007, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.12.2007 (Nds. GVBl. S. 775) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) vom 05.06.1997

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Es werden nur diejenigen Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, die im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich sind:

Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten, gesetzliche und freiwillige Betreuer, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Kennzeichen falls Vorgang im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug, Zeitpunkt und Ort des Vorfalls

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Niedersachen (LHO) in der Fassung vom 30.04.2001, zuletzt geändert am 16.12.2013 beträgt die Aufbewahrungsfrist ab Bezahlung sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Haushaltsjahres, in dem die Zahlung vollständig geleistet wurde und der Vorgang aus gebührenrechtlicher Sicht abgeschlossen ist.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an andere Stellen (z.B. an andere öffentliche Stellen) übermittelt, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage dies zulässt bzw. eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Dies ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) in Aurichfür die Zahlungsüberwachung sowie ggfs. Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, dem IT.Niedersachsen.

Eine Übermittlung der Daten an Drittländer außerhalb der EU bzw. EWR findet nicht statt.

Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten

Die Daten, die zu einer Heranziehung von Gebühren und/oder Auslagen führen, werden im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme erlangt und an die Wirtschaftsverwaltung ausschließlich zum Zweck der Heranziehung von Gebühren und/oder Auslagen übermittelt.

Darüber hinaus werden ggfs. Daten bei den Einwohnermeldeämtern, der Gewerbeauskunft oder der Justizvollzugsanstalt erhoben.

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person

Soweit Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie diesbezüglich im Grundsatz das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4500

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Stand: März 2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln