Datenschutzerklärung Bewerbungsverfahren

Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

hier: Bewerbungsverfahren

Die DSGVO sieht vor, dass die oder der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Polizeidirektion Braunschweig
Der Polizeipräsident
Michael Pientka
Friedrich-Voigtländer-Str. 41
38104 Braunschweig

Tel. 0531/476-0 (Vermittlung)

E-Mail

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Polizeidirektion Braunschweig
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Friedrich-Voigtländer-Str. 41
38104 Braunschweig

Tel. 0531/476-1062

E-Mail

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen.

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Behörde verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe

☒ a☐ b☒ c☐ d☒ e☐ f DSGVO

in Verbindung mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Vorschriften:

Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG).

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten- / Beschäftigten- / Praktikantenverhältnisses ist § 12 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) i. V. m. § 50 BeamtStG und § 88 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG). Im Falle einer möglichen Einstellung finden darüber hinaus alle Vorschriften der §§ 88 bis 95 NBG Anwendung.

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist für die rechtmäßige Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlich. Sollte Ihre Bewerbung nicht alle zur Entscheidung notwendigen personenbezogenen Daten enthalten, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass dies Ihre Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle zur Folge haben kann.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Es werden nur diejenigen Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, die im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich sind:

Bewerbungsdaten, z.B. Personengrunddaten, Kontaktdaten, Qualifikation, Zeugnis, Lebenslauf, Foto

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre personenbezogenen Daten / Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Zugang der Entscheidung über Ihre Bewerbung (Zu- oder Absage) vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Im Falle einer Zusage und möglichen Einstellung werden Ihre Unterlagen in Ihre Personalakte überführt; die Speicherdauer richtet sich dann nach § 94 NBG.

Falls nach Ablauf der 6-Monatsfrist Ihre Bewerbungsdaten noch länger gespeichert werden sollen (z.B. für Aufnahme in einen Bewerberpool), werden wir dies nicht ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch und Einwilligung tun.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an andere Stellen (z.B. an andere öffentliche Stellen) übermittelt, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage dies zulässt bzw. eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Dies sind:

Interne Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, die Verantwortlichen im Fachbereich für den die Ausschreibung erfolgt, sowie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Vertretung schwerbehinderter Menschen.

Einsicht in Ihre Personalakten, die uns nach Ihrer vorherigen Einwilligung im Rahmen eines Auswahlverfahrens übersandt werden, erhalten ausschließlich die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen.

Die elektronische Datenverarbeitung erfolgt über den Dienstleister des Landes Niedersachsen, dem IT.Niedersachsen.

Eine Übermittlung der Daten an Drittländer außerhalb der EU bzw. EWR findet nicht statt.

Hinweis zur Datenerhebung bei Dritten

☐ Eine Datenerhebung bei Dritten findet nicht statt.

☐ Eine Datenerhebung hat bei diesen Quellen stattgefunden:

☒ Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung ist nicht auszuschließen, dass Daten bei diesen Quellen

stattfinden müssen:

Wenn Sie uns im Rahmen des Auswahlverfahrens Ihre vorherige Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte erklären, findet § 92 NBG Anwendung.

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person

Soweit Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie diesbezüglich im Grundsatz das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4500

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Stand: November 2023

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