Verteidigung bei der Polizeidirektion Braunschweig

Verteidigung

Unter Verteidigung sind die zivile Verteidigung, der Zivilschutz und die zivilmilitärische Zusammenarbeit für den Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall zu verstehen. Im Rahmen der zivilen Verteidigung werden z. B. Objektschutzlisten geführt. Zivilschutz beinhaltet unter anderem die Aufklärung über den Selbstschutz. In den Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit fallen insbesondere Anhörungsverfahren z. B. bei Landbeschaffung für militärische Zwecke, Schutzbereichsverfahren, militärische Flugplätze und Manöverangelegenheiten.



Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2012
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2019

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