Tuning ist in!

Nach einer Umfrage des Verbandes der Automobiltuner (VdAT) investierten im Jahr 2011 die Deutschen 4,6 Millionen Euro in Tuningteile.

Leichtmetallfelgen, Tieferlegung, ein Sportlenkrad oder vielleicht ein Spoiler. Das sind nur einige Beispiele einer möglichen optischen Umwandlung eines Kraftfahrzeuges. Aus polizeilicher Sicht spricht nichts gegen diese „Verschönerungen“.

Doch können diese Umbauten auch Gefahren mit sich bringen. Und hier setzen die Kontrollen der Polizei Braunschweig an.

Im Rahmen von Verkehrskontrollen durch besonders geschulte Polizeibeamtinnen und –beamte ist für manch einen Schrauber, der es übertreibt, schnell ein Ende der Fahrt gesetzt.

Denn neben der Untersagung der Weiterfahrt drohen bei Verstößen auch Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Damit es gar nicht so weit kommt, sind grundlegende Verfahrensweisen beim Tunen zu beachten:

Nach nationalem und internationalem Recht gibt es fünf Prüfzeichen/-zeugnisse die eine Verwendung des Fahrzeugteiles im öffentlichen Straßenverkehr zulassen.

Hierbei handelt es sich um die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile), die ABG (allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile), das Teilegutachten, das E-Prüfzeichen oder aber eine Einzelbegutachtung durch einen Sachverständigen einer Überwachungsorganisation.

Werden Veränderungen an dem Kraftfahrzeug vorgenommen und ist an dem „neuen“ Fahrzeugteil kein gültiges Prüfzeichen angebracht oder wurden die erforderlichen Auflagen nicht beachtet, führt dieses in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO.

Diese Verkehrsverstöße werden mit 50,- Euro und einem Punkt geahndet.

Sollte durch den Umbau nunmehr eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit herbeigeführt werden, muss der Fahrzeugführer mit 90,- Euro und 3 Punkten rechnen. Ferner ist mit einem Verbot der Weiterfahrt zu rechnen.

Für den Fahrzeughalter sind auch Bußgelder möglich, die mit bis zu 135,- Euro und einem Punkt geahndet werden.

Neben der Ahndung der Verstöße werden auch die Fahrzeughalter aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Hierzu kann auch das Vorführen des Fahrzeugs bei dem Straßenverkehrsamt der Landkreise und Städte erforderlich sein, die über die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis entscheiden.

Um die Tuner auch vor dem Kauf von unzulässigen Fahrzeugteilen zu bewahren, werden auch Straf- oder Bußgeldverfahren gegen unseriöse Teileverkäufer eingeleitet. Diese „schwarzen Schafe“ vertreiben ihre gefährlichen Produkte hauptsächlich über das Internet zu besonders günstigen Preisen.

Deshalb rät die Polizei Braunschweig vor dem „tunen“ sich einen fachlichen Rat einzuholen.

In der Vergangenheit wurde leider auch ein negativer Zusammenhang zwischen dem Fahrverhalten von Tunern und deren Geschwindigkeit festgestellt. Deshalb werden auch in Zukunft gezielte Geschwindigkeitsmessungen an Treffpunkten und Veranstaltungen stattfinden.


Foto: Ein getuntes Fahrzeug von innen.

Ein getuntes Fahrzeug von innen.

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