Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen

Opfern von Straftaten die bestmögliche Unterstützung zu bieten, war der Niedersächsischen Landesregierung schon immer ein wichtiges Anliegen.

Mit dem zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen 2. Opferrechtsreformgesetz wurde die rechtliche Grundlage für die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung geschaffen.

Das Niedersächsische Justizministerium hat sich der Thematik in Form des Projekts „Implementierung eines landesweiten Angebotes der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen (pProbe)“ bis zum Ende des Jahres 2012 intensiv gewidmet. Ziel des Projekts war es, verbindliche Qualitätsstandards zu entwickeln, eine geeignete Organisationsstruktur für ein derartiges Angebot zu finden sowie eine geeignete Maßnahme zur Qualifizierung von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern zu erarbeiten.

Das Angebot richtet sich an besonders belastete Zeuginnen und Zeugen, insbesondere

- Kinder und Jugendliche,
- geistig beeinträchtigte Menschen,
- psychisch beeinträchtigte Menschen,
- Opfer von Straftaten, die sich über einen längeren Zeitraum ersteckten,
- Opfer von besonders schweren Tatfolgen,
- Menschen mit altersbedingten Einschränkungen.

Die Zeuginnen und Zeugen erfahren vor, während und nach der Verhandlung eine umfangreiche Betreuung und damit eine Stabilisierung. Über den Sachverhalt, der den Gegenstand des Strafverfahrens bildet, wird im Rahmen der Begleitung nicht gesprochen, wodurch eine Beeinflussung durch Dritte minimiert wird. Eine derart intensive und professionelle Begleitung ermöglicht weitestgehend stabile Zeuginnen und Zeugen, die über Abläufe, Beteiligte sowie über die eigenen Rechte und Pflichten in einem Strafverfahren gut informiert sind.

Für den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung ist es wichtig, dass Klientinnen und Klienten auf dieses Angebot hingewiesen werden. Weiterführende Informationen sind durch die koordinierende Stelle bei der Stiftung Opferhilfe (Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg, Telefon 04 41/2 20 – 11 11, opferhilfe@justiz.niedersachsen.de) erhältlich.

Gern informiert die Mitarbeiterin der koordinierenden Stelle auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder einer Veranstaltung über das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung oder sendet bei Bedarf weitere Informationsmaterialien, z. B. Flyer (Flyer zum download ), zu.

Merkblatt Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen
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