Diensthunde in der Polizeidirektion Braunschweig

Diensthunde in der Polizeidirektion Braunschweig

In der Diensthundführerstaffel der Polizeidirektion Braunschweig gibt es zurzeit 32 Hunde. Die Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Tieren sind in drei Gruppen mit Standorten in Braunschweig, Goslar und Wolfsburg verteilt. Die Diensthundführer dieser Gruppen gewährleisten im Verbund einen „Rund um die Uhr“ - Dienst im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig.

Ihre Aufgabenschwerpunkte sind:

- Dienst im Rahmen von Fuß- und Funkstreifen
- Schutz von Veranstaltungen (Fußballspiele, Volksfeste, Musikveranstaltungen etc. )
- Raum- und Objektschutz
- Absperrungen
- Einsatz gegen gewaltgeneigte und gewalttätige Personen und Personengruppen
- Schutz- und Sicherungsaufgaben im Zusammenhang mit demonstrativen Aktionen
- Suche nach flüchtigen Straftätern
- Suche nach vermissten Personen
- Suche nach Beweismitteln
- Durchführung von Überwachungs- und Observationsaufgaben

Diensthunderassen; Ankaufsvoraussetzungen

Als Diensthunde können in Niedersachsen Hunde aller „Gebrauchs­hunderassen“ bzw. auch Kreuzungen daraus angekauft werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr Alter sollte grundsätzlich zwischen ein bis drei Jahren liegen. Zu den Gebrauchshunderassen gehören zum Beispiel Deutsche, Belgische und Holländische Schäferhunde.

Bei der Auswahl der Hunde werden folgende Eigenschaften überprüft:

- Sozialverhalten
- Gesundheit
- Spiel- und Beuteverhalten
- Aggressionsverhalten
- Konfliktbereitschaft
- Belastbarkeit, Härte und Selbstsicherheit
- Stressresistenz und sicheres Umweltverhalten

Nach Ankauf wird der neue Diensthund seinem Diensthundführer / seiner
Diensthundführerin fest zugewiesen. Die ständige Haltung der Tiere im häuslichen Umfeld ist eine grundlegende Voraussetzung. In aller Regel bleiben die Hunde auch nach ihrer dienstlichen Verwendung dort.

Einsatzwert der Diensthunde

Der taktische Einsatzwert des Diensthundes wird durch sein ausgeprägtes Wahrnehmungsvermögen, seine Wehrhaftigkeit, Wendigkeit, Schnelligkeit und Reaktionsfähigkeit sowie seine psychologische Wirkung im Einsatz bestimmt.

Als anatomische Besonderheit sei hier vor allem das Leistungsvermögen einer Hundenase genannt. Das Riechvermögen eines Hundes ist etwa eine Million Mal besser als das eines Menschen. Auch das Hundeohr ist dem des Menschen weit überlegen.

Um den Einsatzwert der Diensthunde optimal nutzen zu können, wird in Niedersachsen eine duale Verwendung der Tiere angestrebt. Das bedeutet, dass zur Ausbildung als Polizeischutzhund zusätzlich eine weitere Ausbildung zum Spezialhund kommt.

Wasserübung mit einem Polizeihund
Wasserübung mit einem Polizeihund
Die Ausbildung der Diensthunde

Der Diensthund gilt rechtlich als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“. Das Team Diensthundführer-Diensthund ist einsetzbar, wenn der Hundeführer ein Basisseminar erfolgreich abgelegt hat und der Diensthund zusammen mit ihm ebenfalls erfolgreich bei der Ablegung einer Diensthundeprüfung war.
Die Diensthundeprüfung besteht aus den Prüfungsteilen Such-, Gehorsams- und Beißübungen. Zwei Polizeileistungsrichtern nehmen sie ab. Die Prüfung muss jährlich wiederholt werden.
Die Aus- und Fortbildung der Diensthunde findet in den Diensthundführergruppen der Polizeidirektionen statt.

Die Aus- und Fortbildung der Spezialhunde erfolgt dagegen bei der Zentralen Polizeidirektion, Zentrales Diensthundewesen, in Ahrbergen.
Hier werden die Rauschgift-, Sprengstoff-, Brandmittel- und Leichen-/Blutspürhunde je nach Spezifikation zwischen acht und 13 Wochen grundausgebildet; darüber hinaus gibt es jährliche Fortbildungen in unterschiedlicher Dauer mit einer abzulegenden Einsatzverwendungs­prüfung.
Polizeibeamtin mit Diensthund
Polizeibeamtin mit Diensthund
Polizeibeamtin mit Diensthund

Polizeibeamtin mit Diensthund

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2012
zuletzt aktualisiert am:
26.10.2017

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