Katastrophenschutz bei der Polizeidirektion Braunschweig

Katastrophenschutz

Katastrophenschutz bedeutet nach dem niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz die Vorbereitung auf Katastrophen und die Bekämpfung derselben. Unter einer Katastrophe versteht man einen Notstand, der Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet, dass seine Bekämpfung eine zentrale Leitung erfordert. Ursachen für Katastrophen können natürliche (z. B. Hochwasser, starker Schneefall), technische (Unfälle in der chemischen Industrie etc.) und schließlich solche sonstiger Art (Einsatz chemischer und biologischer Kampfstoffe, Anschläge auf Strom- und Wasserversorgung) sein.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Erforderlichkeit einer zentralen Leitung"?

Die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden haben bei einem Schadensfall (z. B. Brand oder Unglücksfall) in der Regel zunächst keine eigene Zuständigkeit. Hier sind erst einmal die Gemeinden für die Gefahrenabwehr insbesondere mit ihren Feuerwehren zuständig.

Sobald das Ereignis aber die oben genannten Schutzgüter oder Strukturen gefährdet und es notwendig wird, eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzkräfte (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) über einen längeren Zeitraum koordiniert zu führen und andere Behörden und Einrichtungen einzubinden, ist eine zentrale Leitung erforderlich. Dann stellt der Hauptverwaltungsbeamte (Landrat oder Oberbürgermeister) der gebietsmäßig betroffenen Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall fest und übernimmt die Leitung der Bekämpfungsmaßnahmen. Er hat dies unverzüglich der für ihn zuständigen Polizeidirektion mitzuteilen und sie über die Lage unterrichtet zu halten.

Die Polizeidirektionen unterstützen die Katastrophenschutzbehörden bei der Katastrophenbekämpfung. Zur Unterstützung der Katastrophenbekämpfung können die Katastrophenschutzbehörden auf Nachbarschaftshilfe von benachbarten Katastrophenschutzbehörden zurückgreifen. In Fällen, in denen Nachbarschaftshilfe nicht ausreicht, organisiert die Polizeidirektion auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörde überörtliche Hilfe, indem sie z. B. Einsatzkräfte, Großgerät oder Material herbeischafft. So wurden beispielsweise im April 2006 993 Einsatzkräfte der Feuerwehr von der PD Braunschweig der Polizeidirektion Lüneburg zur Verfügung gestellt, um das Elbehochwasser zu bekämpfen. Im Jahr 2013 waren aus dem Bezirk der PD Braunschweig ca.200 Einsatzkräfte in Magdeburg ebenfalls zur Bekämpfung eines Elbehochwassers. Im Sommer 2017 waren Teile des Bezirkes der PD Braunschweig von einem Hochwasserereignis auf Grund eines Starkregens betroffen. Dabei waren neben Kräften aus der gesamten Region Braunschweig auch Feuerwehrkräfte aus dem Landkreis Rothenburg/Wümme im Einsatz.

Der Katastrophenschutz wird nicht aus den einer Behörde ständig zugeordneten Einsatzkräften gebildet, sondern ist vielmehr ein in der Alltagsorganisation z. B. durch

Katastrophenplanung und Sonderplanungen für die Umgebung von Störfallbetrieben vorbereitetes Organisationsprinzip für den Ereignisfall.

Das Land Niedersachsen fördert die Vorbereitungsmaßnahmen der Katastrophenbekämpfung durch Zuwendungen an die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger (Hilfsorganisationen). Im Jahr 2018 sind durch die Polizeidirektion Braunschweig Förderungen in Höhe von 352.000 € erfolgt.


Fotos vom Aufbau eines Behandlungsplatzes  
Aufbau eines Behandlungsplatzes
Zur Vorbereitung gehören auch Übungen und Schulungen. Der Katastrophenschutz stellt im Fall des Falles eine besondere Aufbau- und Ablauforganisation dar. Sie steht bewusst neben der Alltagsorganisation, deren Aufgabe sonst auf verschiedene Ämter (Gesundheitsamt, Untere Wasserbehörde etc.) verteilt ist. Die Alltagsorganisation ist im Allgemeinen nur während der normalen Bürozeiten erreichbar und besitzt keine ausgeprägten Schnittstellen zu anderen Organisationen und Einrichtungen. Sie ist deshalb zu dem über längere Zeit und unter hohem Zeitdruck ablaufendem Koordinierungsaufwand nicht in der Lage.

Unser Stab für den Katastrophenschutz hat im Ereignisfall keine operativen Aufgaben und führt auch keine Einsatzkräfte. Vielmehr erledigt und koordiniert er strategische, logistische und kommunikationsbezogene Aufgaben unter Beteiligung von Fachberatern z. B. Wasserbauingenieuren, Veterinären, Feuerwehr, die ihn bei seinen Entscheidungen mit ihrem Sachverstand unterstützen und mit Verbindungspersonal, z. B. zu Bundeswehr und Hilfsorganisationen. Er trifft also keine einzelnen Einsatzmaßnahmen, sondern schafft die Rahmenbedingungen für eine effektive und reibungslose Unterstützung der Hauptverwaltungsbeamten bei der Katastrophenbekämpfung. Dies erfordert insbesondere Kenntnis der regionalen Besonderheiten, die im Bezirk der PD Braunschweig durch den Harz im Süden, die Industrieregion Wolfsburg-Braunschweig-Salzgitter in der Mitte und die Heidelandschaft im Norden des PD-Bezirkes geprägt sind.

Das Land Niedersachsen fördert den Katastrophenschutz, in dem es Landeszuschüsse zu Investitionen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen gewährt und deren ordnungsgemäße Verwendung überwacht. So wurden im Jahre 2011 von der PD Braunschweig insgesamt Zuschüsse in Höhe von 240.050,00 Euro gewährt, mit denen vier Fahrzeuge von den Hilfsorganisationen beschafft werden konnten.
Foto vom Fahrzeug der DLRG  
Fahrzeug der DLRG
Neben den vom Land geförderten Fahrzeugen stehen den Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Bezirk der PD zur Zeit 47 bundeseigene Fahrzeuge des Katastrophenschutzes zur Verfügung, die von der Polizeidirektion betreut werden.
Dekontaminierungsfahrzeug für Personen  
Gerätewagen Dekontamination für Personen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2012
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln