Brandschutz bei der Polizeidirektion Braunschweig

Brandschutz

In diesem Aufgabenbereich unseres Dezernates werden die der Polizeidirektion nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Dazu gehört die Aufsicht über die kommunalen Feuerwehren und Werkfeuerwehren. Aufsicht bedeutet hier Beratung der Kommunen in Fragen des Brandschutzes und der Hilfeleistung (z. B. bei Unglücksfällen und Notständen) sowie die Überprüfung der Feuerwehren und der vorzuhaltenden kommunalen Einrichtungen (feuerwehrtechnische Zentralen, Ausbildungseinrichtungen der Landkreise, Feuerwehr-Einsatzleitstellen).

Bezüglich der Werkfeuerwehren ist es Aufgabe der Polizeidirektion, betriebliche Feuerwehren als Werkfeuerwehren anzuerkennen bzw. Betriebe und öffentliche Einrichtungen mit erhöhten Brandgefahren zur Aufstellung einer Werkfeuerwehr zu verpflichten. Dies beinhaltet eine regelmäßige Überwachung der vorhandenen Werkfeuerwehren auf ihre Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit.

Neben den beschriebenen Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und der Hilfeleistung ist auch der vorbeugende Brandschutz ein Tätigkeitsfeld des Dezernates 23. So werden die Brandschutzprüfer der Landkreise, die die Brandverhütungsschau in Sonderbauten wie z.B. Schulen und Krankenhäusern durchführen, von uns beraten und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.

Ferner werden für Landesdienststellen (Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht) Fragen der Brandsicherheit von Gebäuden und Anlagen beantwortet.

Die Kommunen erhalten durch das Land Niedersachsen zur Durchführung der Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung eine finanzielle Unterstützung. Durch die Polizeidirektion wurden im Jahre 2018 entsprechende Zuwendungen in Höhe von 4.768.764,73 Euro gewährt.

Um diese vielfältigen Aufgaben sachgerecht erledigen zu können, ist im Bereich Brandschutz sowohl Personal der Fachrichtung allgemeine Dienste als auch der Fachrichtung Feuerwehr vorhanden.

Beachtlich ist auch, dass in unserem Dezernat der einzige ehrenamtliche Beschäftigte der Polizeidirektion angesiedelt ist: Regierungsbrandmeister Jürgen Ehlers ist Ehrenbeamter des Landes Niedersachsen und unterstützt die Mitarbeiter des Dezernates bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Er stellt das Bindeglied zwischen den ca. 18.000 ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren im Bereich der PD und dem Land Niedersachsen dar. Der Regierungsbrandmeister wird jeweils auf Vorschlag der Mehrheit der Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und Leiter der Berufsfeuerwehren vom Polizeipräsidenten für die Dauer von sechs Jahren ernannt.


ABC-Erkundungsfahrzeug  
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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2012
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2019

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