Licht am Fahrrad – gerade zur dunklen Jahreszeit wichtig

Fahrradfahrer bei Nacht  

Mit dem Oktober werden die Tage wieder merklich kürzer. Dadurch liegt der Schulweg von Kindern, aber auch der Arbeitsweg von Erwachsenen oft im Dunklen. Zwar werden viele Straßen und Wege durch Laternen ausgeleuchtet, doch das Licht am Fahrrad dient nicht nur der eigenen Sicht sondern auch der Sichtbarkeit für andere.

Alle Fahrräder müssen neben Bremsen und Klingel mit verschiedenen Reflektoren, Front- und Rücklicht ausgestattet sein. Ob diese mit einem Dynamo, Akku oder Batterien ausgestattet sind ist nicht mehr entscheidend. Sie müssen von der Beschaffenheit und Art der Anbringung jedoch dem § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.


Neben der erheblichen Gefahr, in die man sich oder seine Kinder beim Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad begibt, stellt dieses einen Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung dar, der mit mindestens 20€ geahndet wird.


Die 30 Minuten, die es braucht eine Leuchte zu reparieren oder auszutauschen, können Unfälle verhindern und damit Leben retten.


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